Abrechnung

Ich bin Wahllogopädin, nach bewilligter Verordnung durch Ihre Krankenkasse bekommen Sie bis zu 80% der von mir gestellten Rechnung für logopädische Leistungen refundiert.

Ihre Verordnung muß von einem HNO-Facharzt, einem Kinderarzt oder einem Neurologen ausgestellt werden.



Hausbesuche führe ich im ersten Bezirk durch.


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