Ich bin Wahllogopädin, nach bewilligter Verordnung durch Ihre Krankenkasse bekommen Sie bis zu 80% der von mir gestellten Rechnung für logopädische Leistungen refundiert.
Ihre Verordnung muß von einem HNO-Facharzt, einem Kinderarzt oder einem Neurologen ausgestellt werden.
Hausbesuche führe ich im ersten Bezirk durch.
